Kippweite:
100 mm bei Scheren Gr. 600/800 oder Gr. 0/1
110 mm bei Scheren Gr. 1050/1300 oder Gr. 2/3
Hinweis:
Scherenbegrenzung für FFH unter 600 mm zwingend erforderlich. Bei FFH über 600 mm kann eine Scherenbegrenzung notwendig sein, falls das Fensterprofil bzw. die Fenstergeometrie dies erforderlich macht.