Kippweite:
60 mm bei Scheren Gr. 800/1300
75 mm bei Scheren Gr. 400/600
80 mm bei Schere Gr. 1050
Hinweis:
Scherenbegrenzung für FFH unter 600 mm zwingend erforderlich. Bei FFH über 600 mm kann eine Scherenbegrenzung notwendig sein, falls das Fensterprofil bzw. die Fenstergeometrie dies erforderlich macht.