Mit dem Bußgeldschlüssel können reservierte Schränke einer Anlage geöffnet und ohne Münzeinwurf wieder verschlossen werden. Die entnommene Münze wird als Bußgeld einbehalten.
Hinweis: Bitte Anlagennummer / Sperre bekannt geben.
Bitte geben Sie die Artikelnummer aus unserem Katalog ein.
